Die Überdachung für das eigene Fahrzeug ist längst mehr als nur ein praktischer Witterungsschutz. Carports sind inzwischen auch ein Gestaltungselement moderner Wohnarchitektur. Doch wie viele Carports darf man eigentlich auf dem eigenen Grundstück errichten? Diese Frage beschäftigt viele Bauherren, insbesondere wenn der Platz vorhanden ist oder mehrere Fahrzeuge geschützt untergebracht werden sollen. In diesem Artikel beleuchten wir die rechtlichen Grundlagen und geben Orientierung für die Planung.

Was ist ein Carport im rechtlichen Sinne?

Ein Carport ist per Definition ein offener Unterstand für Fahrzeuge – meist mit Dach und ohne vollständig umschlossene Seitenwände. Damit unterscheidet sich der Carport baurechtlich deutlich von einer Garage. Diese Unterscheidung ist relevant, wenn es um Genehmigungen oder Abstandsflächen geht.

Genehmigungspflicht – Ländersache mit vielen Ausnahmen

In Deutschland regeln die Bundesländer eigenständig, ob und unter welchen Bedingungen ein Carport genehmigungspflichtig ist. In vielen Landesbauordnungen ist ein einzelner Carport unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfrei, wenn er z. B. eine bestimmte Größe nicht überschreitet oder innerhalb definierter Abstandsflächen errichtet wird.

Wieviele Carports darf man bauen?

Grundsätzlich gilt: Es gibt keine bundesweit festgelegte Obergrenze, wie viele Carports auf einem Grundstück gebaut werden dürfen. Vielmehr hängt die Anzahl der zulässigen Carports von verschiedenen Faktoren ab:

  • Größe und Zuschnitt des Grundstücks

  • Bebauungsplan der Gemeinde

  • Einhaltung von Abstandsflächen

  • Versiegelungsgrad bzw. Begrenzung der überbaubaren Fläche

  • Zulässige Nutzung des Grundstücks (Wohngebiet, Mischgebiet, etc.)

Viele Kommunen erlauben pro Wohneinheit mindestens einen Carport. Wer jedoch mehrere Fahrzeuge besitzt oder Mietparteien Stellplätze bieten möchte, sollte sich vorab mit dem örtlichen Bauamt abstimmen.

Bebauungsplan und Stellplatzsatzung beachten

In vielen Baugebieten gibt es detaillierte Vorgaben zur Zahl der Stellplätze je Wohneinheit – insbesondere bei Neubauten. Der Bebauungsplan kann auch Aussagen darüber treffen, wo ein Carport auf dem Grundstück platziert werden darf. Die kommunale Stellplatzsatzung kann wiederum vorschreiben, wie viele Stellplätze (überdacht oder offen) notwendig sind oder wie viele maximal zulässig sind.

Doppelcarport, Reihencarports und Sonderformen

Ein Doppelcarport zählt in der Regel als eine bauliche Anlage. Wer jedoch mehrere Reihencarports oder freistehende Einzelcarports plant, sollte prüfen, ob sich dadurch die überbaute Fläche deutlich vergrößert – das kann wiederum genehmigungspflichtig sein oder sogar abgelehnt werden, wenn der Versiegelungsgrad des Grundstücks überschritten wird.

Carports an der Grundstücksgrenze

Auch bei mehreren Carports muss das Nachbarschaftsrecht beachtet werden. An der Grundstücksgrenze darf nur dann gebaut werden, wenn keine Fenster zum Nachbargrundstück zeigen und bestimmte Maße nicht überschritten werden (z. B. max. 9 m Länge und 3 m Höhe an der Grenze in vielen Bundesländern).


Rhetorische Zwischenfrage:

Warum nicht gleich ein Carport-Konzept für die ganze Familie oder mehrere Mietparteien entwickeln?


Typische Fehler bei der Planung mehrerer Carports

  • Unzureichende Rücksprache mit dem Bauamt

  • Ignorieren des Bebauungsplans

  • Keine Einbeziehung der Nachbarn bei Grenzbebauung

  • Versiegelung ohne Berücksichtigung der Regenwasserentsorgung

Expertenwissen: Was sagen Bauämter?

Eine repräsentative Umfrage der Architektenkammer NRW zeigt: In über 70 % der Fälle mit mehreren Carports wurde eine individuelle Einzelfallprüfung durch das Bauamt notwendig. Auch die Frage, ob der Carport als Nebenanlage zur Wohnnutzung zählt oder bereits eine gewerbliche Nutzung impliziert, spielt in manchen Fällen eine Rolle.


Fazit:

Ob ein, zwei oder mehrere Carports – wie viele erlaubt sind, hängt immer vom Zusammenspiel verschiedener Faktoren ab. Rechtliche Grenzen werden meist durch den Bebauungsplan und das Baurecht des jeweiligen Bundeslandes gezogen. Wer sich gut informiert, vermeidet Konflikte und unnötige Kosten.


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Mai 06, 2025 — Friedrich Christian Haenel